In der Regel gelten in den einzelnen Ländern bei Wohnmobilen die gleichen Vorschriften für Warnwesten wie bei PKWs, insbesondere, wenn Sie unter 3,5t wiegen. Bei größeren Wohnmobilen über 3,5t können spezielle Regeln gelten, ähnlich wie bei LKWs. Die Warnwesten müssen üblicherweise rot, gelb oder organge sein und der "DIN EN 471:2003+A1:2007" oder der europäischen Norm "EN ISO 20 471:2013" entsprechen.
In Deutschland ist seit dem 01.07.2014 das Mitführen von reflektierenden Warnwesten in Kraftfahrzeugen Pflicht. Pro Fahrzeug muss eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er sollte sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Wohnmobile sind in Deutschland von dieser Warnwestenpflicht bisher ausgenommen, Sie werden in der StVZO §53a nicht explizit erwähnt. Da jedoch im europäischen Ausland Warnwesten fast überall Vorschrift sind, sollte man sie zur eigenen Sicherheit für alle Insassen griffbereit haben.
Bei der Warnwestenpflicht wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Die Tragepflicht besagt, dass der Fahrer bzw. die Insassen bei Unfall oder Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht gilt in den meisten europäischen Ländern, ist aber erstaunlicherweise nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Daher lieber immer für alle Insassen eine Weste parat haben.
Land | Details | Mitführpflicht | Tragepflicht | Bußgeld |
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Belgien | Fahrer eines Kfz (auch Wohnmobilfahrer) müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Das Nichttragen der Weste führt zu einem Bußgeld. Das bloße Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft. | nein | ja | ab 50 € |
Bulgarien | Fahrer eines Kfz, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. | nein | ja | ab 25 Euro |
Dänemark | keine genauen Vorgaben | |||
Estland | Bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne außerorts bei Nacht sind Warnwesten zu tragen. Eine generelle Mitführpflicht besteht jedoch nicht. | nein | ja | |
Finnland | Fahrer, die im Pannen- bzw. Schadensfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Auch Fußgänger müssen nachts Reflektorstreifen tragen. | nein | ja | keine Geldbuße |
Frankreich | Fahrer eines Kfz, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen und diese vor dem Verlassen bereits anziehen. | ja | ja | ab 90 Euro |
Griechenland | Mitführpflicht gilt für alle Insassen | ja | nein | |
Großbritannien | Das Mitführen einer Warnweste wird lediglich empfohlen | nein | nein | |
Island | Warnwestenpflicht gilt nur für den Fahrer | ja | ja | |
Irland | keine genauen Vorgaben | |||
Italien | Fahrer eines Kfz müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, um die Unfallstelle mit einem Warndreieck zu sichern. Die Tragepflicht gilt auch für jede andere Person, die das Warndreieck aufstellt. | ja | ja | ab 42 Euro |
Kroatien | Alle Insassen eines Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich nach einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts. | ja | ja | keine Geldbuße |
Lettland | Kfz- und Radfahrer müssen, wenn Sie sich bei Nacht oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Straße aufhalten, eine Warnweste tragen. | ja | ja | |
Littauen | Tragepflicht gilt für alle Insassen eines Kfz und für Radfahrer auch tagsüber | nein | ja | |
Luxemburg | Fahrer eines Kfz müssen beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn und auf Schnellstraßen eine Warnweste tragen. | nein | ja | ab 74 Euro |
Montenegro | Mitführpflicht für Fahrer. Die Warnweste muss sichtbar über der Rückenlehne hängen. | ja | nein | |
Niederlande | keine genauen Vorgaben | |||
Norwegen | Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste anziehen, wenn sie ihr Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlassen. Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie ein in Norwegen zugelassenes Kfz fahren (z.B. Mietwagen). | ja | ja | keine Geldbuße |
Österreich | Fahrer von PKWs und Wohnmobilen müssen eine Warnweste mitführen und diese vor Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder Panne auf der Autobahn/ Landstraße anziehen. | ja | ja | ab 14 Euro |
Polen | Tragepflicht für Fahrer und alle Mitfahrenden. Bei Dunkelheit außerorts müssen auch Fußgänger und Radfahrer eine Weste tragen. | ja | ja | |
Portugal | Fahrer von in Portugal zugelassenen Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie das Kfz außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen. Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie ein in Portugal zugelassenes Kfz führen (z.B. gemietetes Wohnmobil). | ja | ja | ab 60 Euro |
Rumänien | Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t müssen eine Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Kfz bei einer Panne oder einem Unfall tragen. | ja | ja | ab 120 Euro |
Schweden | keine genauen Vorgaben | |||
Schweiz | keine genauen Vorgaben | |||
Serbien | Fahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Kfz auf offener Straße tragen. | ja | ja | ab 25 Euro |
Slowakei | Fahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese außerorts oder auf Autobahnen bei Verlassen des Kfz tragen. | ja | ja | |
Slowenien | Alle Insassen müssen eine Warnweste mitführen und anlegen, wenn sie auf Autobahnen oder Schnellstraßen ihr Kfz verlassen. | ja | ja | ab 100 Euro |
Spanien | Kfz-Fahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Kfz auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen. | nein | ja | bis 200 Euro |
Tschechien | Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. | ja | ja | bis 100 Euro |
Ungarn | Alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger), die sich bei Nacht oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Eine Warnwestentragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten | nein | ja | bis 135 Euro |
Zypern | Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen. | nein | ja |
Quellen:
Alle Angaben ohne Gewähr