"Eine Hausratversicherung ohne Zusatzklausel springt im Regelfall nur dann ein, wenn das Rad aus einem abgesperrten Kellerraum oder der eigenen Wohnung entwendet wurde, was selten der Fall ist", weiß Schadenexpertin Margareta Bösl von den uniVersa Versicherungen. Schließe man zur Hausratversicherung einen Fahrrad-Zusatzbaustein ab, so sollte dieser keine sogenannte Nachtzeitklausel beinhalten. Das heißt, das Fahrrad sollte rund um die Uhr außen versichert sein, wenn es abgeschlossen ist. Ein solcher Zusatzbaustein zur Hausratversicherung ist in der Regel günstiger als eine spezielle Zusatzversicherung.
Manche Versicherer machen beim Fahrradschloss Vorgaben hinsichtlich Marke und Wert des Schlosses und verlangen, dass das Fahrrad an einem festen Gegenstand gesichert sein muss. Verbraucherfreundliche Anbieter, wie die uniVersa, machen hier keinerlei Vorgaben. Es genügt hier, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war.
Außerdem gibt es Versicherer, die im Rahmen der Hausratversicherung einen deutlich umfangreicheren Kaskoschutz anbieten. Bei Diebstahl ist dann etwa der Neuwert des Rades versichert und zusätzlich lose Teile und Gepäck. "Zudem kann eine Kaskoversicherung Vandalismus, Bedienungsfehler, Feuchtigkeitsschäden oder Elektronikschäden am Akku abdecken", so Bösl. Hierbei sollte der Versicherer keine Einschränkungen beim Alter des Fahrrads machen und auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten, wenn beispielsweise eine rote Ampel übersehen wurde.
E-Bikes ermöglichen nicht nur ein höheres Tempo über längere Strecken, sie sind auch deutlich schwerer als "normale" Fahrräder. Damit können Unfälle mit E-Bikes schwerwiegende Folgen haben. Gerade Senioren sind mit der Bedienung ihres schnellen Rades manchmal überfordert. Mit einem Helm lassen sich zumindest schwere Kopfverletzungen vermeiden. Ein Sturz kann trotzdem schlimme Folgen haben. In diesem Fall ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei Freizeitunfällen leistet.
Diese Police ist als sogenannte existenzabsichernde Versicherung grundsätzlich sehr wichtig. Denn laut BGB haftet man für alle Schäden, die man einem Dritten schuldhaft zufügt, in unbegrenzter Höhe mit Einkommen und Vermögen. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h sind mittlerweile häufig in neu abgeschlossenen Privathaftpflichtversicherungen inkludiert. "Verbraucher sollten ihren alten Vertrag prüfen, ob dies auch dort der Fall ist", rät Margareta Bösl. Zudem sollte man seine Versicherungssumme checken, eine Abdeckung von mindestens zehn Millionen Euro sei empfehlenswert.
1. Normalerweise gelten alle drei oben erwähnten Policen (Haftplicht, Unfall und Hausrat-Fahrradschutz) auch im Ausland. Urlauber sollten sich dennoch vor Beginn der Reise erkundingen, ob das auch in ihren Verträgen und den jeweiligen Urlaubszielen auch der Fall ist.
2. Gerade auf Urlaubsreisen ist es hilfreich, wenn der Versicherer nach einem Schadenfall auch die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrads übernimmt, wenn eine sofortige Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.
3. Über die Kaskoversicherung des Fahrzeuges sind Fahrräder grundsätzlich nicht mitversichert, auch nicht, wenn sie in der Heckgarage des Wohnmobils untergestellt waren.
Für Auslandsreisen ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert. Neben den medizinischen Behandlungskosten ist dort auch der Krankenrücktransport ins Inland versichert. Der Abschluss sollte ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersbegrenzungen möglich sein. Einige Anbieter übernehmen auch Bestattungs- und Überführungskosten.