Mobiles Arbeiten im Ausland | © Foto: PeskyMonkey - shutterstock.com

Mobiles Arbeiten im Ausland:
die Rechtslage

Warum man keinesfalls einfach darauf losfahren sollte

Mobiles Arbeiten im Ausland ist der Traum vieler Angestellter: mit dem Wohnmobil dorthin fahren, wohin sie möchten, und am Strand die Arbeit erledigen. Wie für mobiles Arbeiten im Ausland die Rechtslage ist, erklärt Lea Fiebelkorn, Unternehmensberaterin beim Auslandsspezialisten BDAE.

Mobiles Arbeiten im Ausland: so ist die Rechtslage | © Foto: BDAE
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Schon lange nicht mehr exotisch

Mobiles Arbeiten im Ausland, am Campingplatz oder am Strand, das war vor der Pandemie eine ziemlich exotische Vorstellung?

Eigentlich war das schon vor der Pandemie nicht mehr so exotisch, schon seit einigen Jahren ermöglichen es Unternehmen zunehmend, dass ihre Mitarbeiter von unterwegs arbeiten. Aber natürlich kam durch Corona der Durchbruch für mobiles Arbeiten: plötzlich war niemand mehr im Büro. Die Unternehmen wussten plötzlich gar nicht mehr, wer wo arbeitete, und das hat sich seither verselbständigt. Inzwischen drehen sich bei uns dreiviertel der Anfragen um mobiles Arbeiten. Entsendungen durch Unternehmen, die früher Priorität hatten, stehen nicht mehr ausschließlich im Fokus, vielmehr sind es heute vor allem auch private Gründe, nicht nur betriebliche, die dazu führen, dass Mitarbeiter im Ausland arbeiten. Das ist ein ziemlicher Paradigmenwechsel. Auch unser Unternehmen wird inzwischen von zwei Freelancern unterstützt, die primär mit dem Wohnmobil im Ausland unterwegs sind. 

Aber Home-Office bedeutet nicht automatisch auch mobiles Arbeiten im Ausland, oder?

Nein, das ist ein Riesenunterschied, und diese Unterscheidung ist in vielerlei Hinsicht sehr wichtig! Home-Office bedeutet einen festen Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens, nämlich zuhause. Hier hat der Arbeitgeber gesteigerte Fürsorgepflichten hinsichtlich Arbeitssicherheit, und einen gesetzlichen Rahmen durch die Arbeitsstätten-Verordnung für Telearbeit einzuhalten. Liegt das Home-Office im Ausland sind die Anforderungen und Risiken für den Arbeitgeber dann noch sehr viel größer. 

Mobiles Arbeiten im Ausland: so ist die Rechtslage | © Foto: stockadobe.com
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Zustimmung erforderlich

Was ist dann, rechtlich gesehen, bei mobilem Arbeiten anders?

Beim mobilen Arbeiten liegt der Fokus auf der Flexibilität des Arbeitsortes. Dieser ist nicht fest eingerichtet wie beim Home-Office. Die Arbeitsumstände liegen bei mobilem Arbeiten sehr weit in der Eigenverantwortung des Arbeitnehmers, wobei die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie Arbeitszeit und Arbeitssicherheit trotzdem einzuhalten sind. Das heißt vor allem auch, dass der Arbeitgeber nicht komplett von seiner Fürsorgepflicht befreit wäre, aber es handelt sich noch um einen Graubereich, etwa hinsichtlich der Frage, inwieweit der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass ein Wohnmobil auch fahrtüchtig ist und der Arbeitsplatz darin ergonomisch. Es gibt für mobiles Arbeiten noch wenig Gesetze und auch noch begrenzt Urteile, die diesen neuen Bereich ausprägen, aber wir werden hier sicher noch Gesetzesinitiativen sehen, und auch Entscheidungen von Gerichten, gerade weil dieses Thema so aktuell ist.

Worauf kommt es an, damit Mitarbeiter mobiles Arbeiten im Ausland für sich in Anspruch nehmen können?

Auf die Erlaubnis des Arbeitgebers. Es gibt keinen Anspruch darauf, das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht einfach darauf losfahren, schon gar nicht ins Ausland. Wer vom Wohnmobil aus mobil arbeiten möchte, braucht die Zustimmung seines Arbeitgebers, das ist ganz wichtig.

Wie kann diese Zustimmung aussehen?

Das kann von einer Einzelerlaubnis über eine Betriebsvereinbarung bis zu einer generellen Genehmigung im Arbeitsvertrag reichen.

Mobiles Arbeiten im Ausland | © Foto: Raul Mellado Ortiz - shutterstock.com
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Fahrplan für den Chef

Wozu raten Sie Unternehmen, wenn sie mobiles Arbeiten im Ausland ermöglichen möchten?

Zu einer möglichst klaren, generellen Regelung für alle Mitarbeiter, Einzelerlaubnisse führen schnell zu Neid und bösem Blut. Wichtig ist, dass Unternehmen mobiles Arbeiten im Ausland systematisch aufstellen und nicht einfach nur situationsbezogen, weil es gerade Trend ist, oder weil einzelne Mitarbeiter sich das wünschen.

Und auf was sollten Mitarbeiter achten, wenn sie mobiles Arbeiten im Ausland erwägen?

Wichtig ist, dass sie von Beginn an dem Arbeitgeber sehr transparent machen, wann sie wo sein wollen, im Grunde sollten Sie für den Arbeitgeber einen Fahrplan erstellen.

Was geht das den Chef oder die Chefin an, wo ich hinfahren möchte?

Viel. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie in Deutschland arbeiten, in der EU oder in Ländern außerhalb der EU. Es sind sowohl aufenthaltsrechtliche als auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, und das ist nicht trivial. Innerhalb der EU ist das einigermaßen harmonisiert, aber außerhalb eben nicht. Und den Arbeitgeber dürfte es schon interessieren, ob sein Mitarbeiter, sagen wir mal, in die Ukraine fahren möchte, in die Ost-Türkei, oder einmal um die Welt.

Mobiles Arbeiten im Ausland | © Foto: auremar - stock.adobe.com
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A-1-Bescheinigung einholen

Es scheint, dass mobiles Arbeiten im Ausland doch noch ziemliches Neuland ist.

Wir werden jedenfalls in der nächsten Zeit viel mehr Remote Work Policies und Guidelines in den Firmen sehen, ein Feld, bei dem wir Unternehmen auch beraten. Es ist wichtig, dass ein Unternehmen für alle Mitarbeiter klar macht, unter welchen Bedingungen mobiles Arbeiten im Ausland möglich ist.

Wie sieht das eigentlich mit Unfällen mit dem Wohnmobil aus, sind das dann automatisch Arbeitsunfälle?

Auch das wird spannend werden, ich bin neugierig auf die ersten Urteile. Wichtig für Wohnmobilfreunde ist in der EU vor allem die A1-Bescheinigung.

Was ist das?

Das ist innerhalb der EU eine Bestätigung, wonach mobiles Arbeiten im Ausland sozialversicherungsrechtlich als Entsendung zu werten ist. Das hat zur Folge, dass alle rechtlichen Vorschriften des Heimatlandes weitergelten, und damit auch der Unfallversicherungsschutz.

Mobiles Arbeiten im Ausland: so ist die Rechtslage | © Foto: stock.adobe.com
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Achtung bei der Steuer

Welche steuerrechtlichen Grenzen gibt es? 

Wichtig ist, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt und ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Aufenthaltsland existiert. Nur dann findet die so genannte 183-Tage-Regelung Anwendung. Die bringt dann auch die zeitlichen Grenzen mit sich, da der mobil Arbeitende sich nicht länger im Ausland aufhalten sollte, damit sich nicht viele steuerrechtliche Regelungen für ihn und damit auch für seinen Arbeitgeber ändern. Insofern muss darüber Transparenz hergestellt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass sich die Berechnungsgrundlagen der 183-Tage-Regelung aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ergeben und damit auch von Land zu Land unterschiedlich ausfallen können. So kann beispielsweise die Antwort auf die Frage, ob das Kalenderjahr, das Steuerjahr oder ein beliebiger 12-Monats-Zeitraum zu berücksichtigen ist, variieren. 

Was macht es emit Teams, wenn sich Mitglieder vom Campingplatz am Mittelmeer zu Meetings zuschalten?

Nach unserer Erfahrung ist das kein Problem, wenn die Regeln für mobiles Arbeiten im Ausland klar und für alle gleich sind. Es will ja auch nicht jeder auf dem Campingplatz arbeiten. Was nicht gut ankommt, ist ein hü und hott, wenn einzelne dürfen, andere nicht.

Was haben Unternehmen eigentlich davon, wenn sie sich auf diesen ganzen Aufwand um mobiles Arbeiten im Ausland machen?

Ganz einfach: sie sind dadurch attraktiver für Mitarbeiter. Mobiles Arbeiten ist heute ein wichtiges Argument beim Employer Branding.

Interview: Gerd Henghuber
 

Quelle:
www.bdae.com

Mehr erfahren über mobiles Arbeiten im Ausland – Video mit Lea Fiebelkorn

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