Bislang gab es keine Möglichkeit, sich gegen schlechtes Wetter im Urlaub und den damit verbundenen immateriellen Schäden zu versichern. Das Hamburger Startup Wetterheld hat zusammen mit dem französischen Versicherer WAKAM S.A. genau dafür ein innovatives Versicherungsprodukt auf den Markt gebracht. Die Regenversicherung von Wetterheld bietet bis zu 300 Euro Entschädigung für jeden verregneten Urlaubstag. Die Entschädigungssumme steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise für alternative Aktivitäten im Urlaub verwendet werden.
Prinzipiell greift die Regenversicherung von Wetterheld bei allen Niederschlagsereignissen (Regen, Schnee, Graupel, etc.), die sich in der versicherten Zeit am versicherten Ort mit einer bestimmten Mindest-Niederschlagsmenge ereignen (Details finden Sie beim Anbieter). Vereinfacht gesagt bedeutet das: wenn es an ihrem geplanten Urlaubsort tagsüber regnet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für jeden Regentag.
Die Regenversicherung deckt aktuell 31 europäische Länder (ohne Überseegebiete) ab. Sie muss grundsätzlich mindestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Versichert ist immer genau ein Ort pro Vertrag und die Versicherungsdauer kann maximal 28 Tage betragen. Die Versicherung gilt einmalig und verlängert sich nicht automatisch.
Ja, man kann sowohl einen herkömmlichen Urlaub als auch einen Wohnmobilurlaub bzw. einen Roadtrip mit dem Auto absichern. Dazu gibt man bei Vertragsabschluss entweder die Adresse des gebuchten Hotels bzw. Campingplatzes oder die Stadt, in der man sich aufhalten wird, an. Außerdem wird der Zeitraum benötigt, an dem man sich an dem versicherten Ort aufhalten wird. Bei einem Roadtrip kann man für jeden geplanten Aufenthaltsort und -zeitraum eine eigene Versicherung abschließen.
Die Regenversicherung kann mit einer Entschädigungssumme von 50 bis 300 Euro pro verregnetem Urlaubstag abgeschlossen werden. Je nach versichertem Ort und Zeitraum kann eine Selbstbeteiligung in Form von nicht versicherten Tagen anfallen. Genauere Details werden vom Anbieter im Angebot ausgewiesen.
Die Entschädigungssumme, die anschließend automatisch ausbezahlt wird, steht zur freien Verfügung, und kann beispielsweise für einen Museums- oder Restaurantbesuch benutzt werden.
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