Für die meisten Wohnmobil-Fans ist diese Art des Reisens Ausdruck von Freiheit: fahren, wohin man möchte, stehenbleiben, wo es einem gefällt. Aber geht das so einfach? Die Reisemobilcouch hat die wichtigsten Regeln fürs Abstellen von Wohnmobilen zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt: Wohnmobil dürfen überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. So einfach diese Regel klingt, so kompliziert kann sie konkret vor Ort werden. Ist ein öffentlicher Parkplatz nämlich nur für Pkw ausgewiesen, dann ist er für Wohnmobile gesperrt. Die nämlich sind meist als „sonstiges Kfz“ oder als Lkw zugelassen und daher eben kein Pkw. Wenn der Parkplatz nicht für Pkw beschränkt ist, und auch kein Zusatzschild Wohnmobile ausschließt, können Sie dort parken, und zwar solange Sie möchten. Aber Achtung: Wenn Sie Ihr Wohnmobil im Winter abmelden, dürfen Sie es nicht auf öffentlichen Parkplätzen abstellen.
Wo das Parken grundsätzlich erlaubt ist, kommt es außerdem noch auf die Begrenzung der Parkbuchten an: passt das Wohnmobil nicht in die vorgegebene Lücke, darf es dort auch nicht parken. Sie können auch nicht zwei nebeneinander liegende Stellplätze belegen, auch wenn die frei sind. Aufpassen muss man beim Parken auf dem Gehweg, denn das ist generell nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen erlaubt – und fast alle Wohnmobile sind schwerer. Falls Sie ein besonders schweres Wohnmobil über 7,5 Tonnen haben, dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht parken.
Geparkte Wohnmobile kennzeichnen
Was viele Fahrer nicht wissen: auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge müssen nachts ausreichend beleuchtet sein. Innerorts reichen für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen in der Regel die Straßenlaternen aus, und zwar dann, wenn sie "das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar" machen. Schwerere Fahrzeuge müssen aber mit eigenen Lichtern gekennzeichnet werden: mit der Parkleuchte auf der Fahrbahnseite innerhalb von Ortschaften, außerhalb davon mit dem Standlicht oder einer sonstigen Lampe. Weil die Beleuchtung auf die Batterie geht, können Sie gemäß StVO auch so genannte Parktafeln anbringen: rot-weiß gestreifte, Licht reflektierende Schilder. Sie müssen sowohl vorne als auch hinten am geparkten Fahrzeug montiert sein, möglichst nahe an der Kante des Wagens. Die Tafeln dürfen weder das Kennzeichen noch die Rückstrahler verdecken und müssen während der Fahrt abgenommen oder eingeklappt werden.
Wer mit seinem Wohnmobil falsch parkt, muss mit Bußgeldern rechnen – oder damit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Wenn Sie ordnungsgemäß geparkt haben, bleibt die Frage, ob Sie dort ebenso ordnungsgemäß auch übernachten dürfen Die Regel dafür lautet gemäß StVO: Schlafen dürfen Sie an Ihrem Abstellplatz auf öffentlichem Grund nur dann, wenn es der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" dient. Das bedeutet, dass eine Nacht im Wohnmobil auf einem Parkplatz oder entlang der Straße in der Regel erlaubt ist, wobei dafür eine Standzeit von zehn Stunden angenommen wird. Aber Achtung: Wer dabei Möbel vor den Wagen stellt, die Markise ausfährt oder grillt, riskiert ein Bußgeld wegen wilden Campens. Die Höhe hängt vor allem davon ab, wie lange und wo man übernachtet. So ist etwa das wilde Campen in Naturschutzgebieten deutlich teurer als außerhalb von Schutzzonen. Wer länger als eine Nacht auf öffentlichem Raum parken (und schlafen) will, sollte sich um eine Sondergenehmigung der zuständigen Gemeinde kümmern.
Für private Flächen gilt, auch wenn sie öffentlich zugänglich sind, dass sowohl fürs Parken als auch fürs Übernachten die Genehmigung des Eigentümers erforderlich ist.
Wer an der Autobahn übernachten möchte (oder muss), findet auf Raststätten nicht immer einen Platz. Häufig gibt es dort nur Parkplätze für Pkw und Lkw. Autohöfe hingegen bieten meistens ausgewiesene Camper-Plätze mit Entsorgungsstationen. Suchen Sie sich in beiden Fällen einen gut beleuchteten Stellplatz, denn leider kommt es an der Autobahn nicht selten zu Diebstählen und Überfällen.
Leider sind die Regeln im europäischen Ausland sehr unterschiedlich. Sie sollten sich daher vor der Reise genau mit den Vorgaben an Ihrem Reiseziel vertraut machen. In manchen Ländern dürfen Wohnmobile überhaupt nicht entlang der Straße, sondern nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. In anderen wird sogar das so genannte wilde Campen vielerorts akzeptiert. In Dänemark, Italien oder Belgien sind die Regeln ähnlich wie in Deutschland. In Italien sollten Urlauber auf Verbotsschilder achten, denn besonders in den touristischen Gebieten ist das Abstellen von Wohnmobilen nicht erlaubt. In Frankreich darf man generell nur auf ausgewiesenen Stell- und Campingplätzen übernachten.
Quellen & weitere Informationen
https://www.autobild.de/artikel/wohnmobil-wohnwagen-parken-15293495.html
https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmobil-uebernachten/
https://www.bussgeldkatalog.org/parkverbot/
https://www.n-tv.de/reise/Wo-Reisemobile-stehenbleiben-duerfen-article437264.html
Text: Gerd Henghuber